Wer trägt die Kosten der Hebamme?
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte sollten sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
Ich biete meinen Patientinnen eine Rufbereitschaft (24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche) an. Hierfür fällt eine Rufpauschale an, die häufig nicht vollständig von den Kassen übernommen wird. Diese beträgt 1.000,00 EUR. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse/-versicherung.

Ab wann kann ich die Hebamme kontaktieren?
Sie können sich bei mir melden, sobald Ihre Schwangerschaft festgestellt wurde. Ich empfehle dies auch möglichst frühzeitig zu tun, da ich nur wenige Schwangere gleichzeitig betreuen kann.

Muss ich mich im Krankenhaus anmelden?
Nein, das erledige ich als Ihre Beleghebamme für Sie.

Soll ich einen Zuckertest machen lassen?
Ich empfehle jeder Schwangeren einen Zuckertest. Diabetes ist für Mutter und Kind sehr gefährlich. Ein Urintest allein ist jedoch wenig aussagekräftig. Ich empfehle daher einen oralen Glucosetoleranztest (OGTT) in der 24.-28. Schwangerschaftswoche. Dieser kann beim behandelnden Gynäkologen oder in der Klinik durchgeführt werden.

Soll ich einen Streptokokkenabstrich machen lassen?
Ja, lassen Sie einen Streptokokkenabstrich durchführen. Eine Streptokokkeninfektionen kann zu einer Infektion des Kindes führen.
Bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf empfehle ich einen Vaginalabstrich in der ca. 35.-36. Schwangerschaftswoche.

Was sollte die Kliniktasche enthalten?
Hier können Sie eine Vorschlagsliste herunterladen.

Was wird an Erstausstattung benötigt?
Hier können Sie eine Vorschlagsliste herunterladen.
Häufige Fragen